NEU!

 

Mit einer Teilrevision des Steuergesetzes wurde rückwirkend ab 1.1.2009 die sogenannte "Dumont-Praxis" abgeschafft. Wer eine ältere Liegenschaft erwirbt, kann bei den Kantonssteuern nun auch in den ersten 5 Jahren seit Erwerb die Unterhaltskosten steuerlich voll abziehen. Bei der direkten Bundessteuer wird die Dumont-Praxis per 1.1.2010 abgeschafft. Für die direkte Bundessteuer wird neu nur noch eine provisorische Rechnung für Beträge ab Fr. 300 zugestellt. Tiefere Beträge werden erst im Zeitpunkt der Veranlagung in Rechnung gestellt.

 

HINWEIS FÜR DIE STEUERERKLÄRUNG

 

Im Schlussdialog von EasyTax zur Steuerklärung 2012 können Sie wiederum angeben, ob Sie EasyTax künftig vom Internet herunterladen oder ob Sie weiterhin die CD wünschen. Wir bitten Sie, die Frage zu beantworten. Unser Tipp: Geben Sie an, dass Sie EasyTax vom Internet herunterladen werden. Sie arbeiten so immer mit der aktuellen Version und helfen erst noch mit, Kosten einsparen zu können. Wenn Sie ein anderes PC-Programm verwenden oder die Steuererklärung 2012 durch eine Treuhandfirma oder eine Bank ausfüllen lassen, verwenden Sie bitte den adressierten Steuererklärungsbogen als Einlagemappe für die Ausdrucke und die Belegkopien. In diesem Fall werden wir Ihnen künftig nur noch den adressierten Steuererklärungsbogen ohne die weiteren Steuerformulare und ohne die Wegleitung zustellen (die Wegleitung ist unter www.ag.ch/steuern abrufbar).

 

 

Füllen Sie die Steuererklärung immer noch von Hand aus?

 

Wir ermuntern Sie, auf EasyTax umzusteigen. Der Einstieg ist auch für ungeübte PC-Anwenderinnen und -Anwender leicht. Sie werden durch das Programm geführt und haben am Schluss die Gewissheit, nichts vergessen zu haben. Mit der Möglichkeit der Übernahme von Daten aus dem Vorjahr haben Sie in den Folgejahren die Steuererklärung in kürzester Zeit ausgefüllt.

 

 

HINWEIS ZUR RECHNUNGSSTELLUNG DER DIREKTEN BUNDESSTEUER: NEUERUNG PER 01.01.2011

 

Auf den 1. Januar 2011 ist das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern in Kraft getreten. Dieses sieht neu einen Elterntarif vor. Basis ist der Tarif für Verheiratete. Zusätzlich wird vom Steuerbetrag ein Abzug von maximal 251 Franken pro Kind, dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person bestreitet, gemacht.

 

Beispiel Ehepaar mit 3 minderjährigen Kindern:

 

Steuerbares Einkommen für die direkte Bundessteuer

Fr.

75’000

Bundessteuer 2012 (Verheiratetentarif)

Fr.

889

&endash; Ermässigung Elterntarif 3 x Fr. 251

Fr.

- 753

Steuerbetrag 2012

Fr.

136

 

Bei der direkten Bundessteuer wird in der Regel nur noch eine provisorische Rechnung für Beträge über 300 Franken erstellt. Da der Rechnungsbetrag unter 300 Franken liegt, wird keine provisorische Rechnung erstellt. Der ganze Steuerbetrag wird erst bei der definitiven Veranlagung erhoben (weitere Ausführungen in der Wegleitung Direkte Bundessteuer).