Für die Vermögenssteuer ist das gesamte am 31. Dezember 2012 vorhandene, im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben.
Nutzniessungsvermögen ist von der nutzniessungsberechtigten Person zu versteuern.
32.2 Geschäftsaktiven
Das bewegliche Geschäftsvermögen ist zu dem für die Einkommenssteuer massgebenden Wert, in der Regel zum Buchwert, zu deklarieren. Wertschriften sind zum Verkehrswert zu deklarieren.
Wenn das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, sind die Geschäftsaktiven mit den Werten am Ende des Geschäftsjahres einzusetzen.