Abzüge

22 Steuerfreibeträge (Sozialabzüge)

 

Für die Gewährung der Steuerfreibeträge (Sozialabzüge) sind die Verhältnisse am 31. Dezember 2012 massgebend.

 

22.3 Invalidenabzug

 

Bezieht die steuerpflichtige Person mindestens eine halbe IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung der AHV oder IV, kann der Invalidenabzug geltend gemacht werden. Soweit behinderungsbedingte Kosten berücksichtigt werden, entfällt ein Abzug.