Eine allfällige Verrechnungssteuerrückerstattung kann nur aufgrund der Original-Gewinnabrechung erfolgen.
Achtung:
Verrechnungssteuerguthaben, die zur Hauptsache auf Lotteriegewinne zurückzuführen sind, werden zur Verrechnung mit den Steuern an die Finanzverwaltung der Gemeinde überwiesen.