Vermögen im In- und Ausland

 

Für die Vermögenssteuer ist das gesamte am 31. Dezember 2013 vorhandene, im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben.

 

Nutzniessungsvermögen ist von der nutzniessungsberechtigten Person zu versteuern.

 

32 Betriebsvermögen selbstständig Erwerbender

 

32.1 Anteile Personengesellschaft

 

Die Anteile am Vermögen von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind nach den Angaben, welche die Gesellschaften in ihren Fragebogen gemacht haben, zu deklarieren.

 

Für Vermögensanteile an einfachen Gesellschaften (Baukonsortien usw.) sind detaillierte Aufstellungen beizulegen.