Was ist neu in EasyTax 2013
Elektronische Übermittlung
Neu kann die Steuererklärung in allen Aargauischen Gemeinden (ausser Aarau-Rohr) elektronisch übermittelt werden.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise und Anleitungen beim Erfassen im EasyTax-Programm.
Die Quittung, welche nach erfolgreicher elektronischer Übermittlung unterschrieben an das Steueramt eingereicht werden muss, kann gespeichert und im Bedarfsfall später ausgedruckt werden.
Familienzulagen
Selbstständig Erwerbende können neu die Familienzulagen erfassen. Bei der Erfassung muss zwischen verbuchten und nicht verbuchten Familienzulagen unterschieden werden.
Erbvorbezug
Neu können Erbvorbezüge im EasyTax erfasst werden.
Lotteriegewinne
Lotteriegewinne bis zu CHF 1‘000 sind von der Verrechnungssteuer befreit. Die Erfassung als Steuerfreibetrag ist im EasyTax entsprechend programmiert und wird automatisch berücksichtigt.
Wertschriftenbestandeskontrolle
Bei den Wertschriften werden neu auch die Anzahl Titel bei der Ertragsausschüttung mit dem Vorjahr verglichen. Bei allfälligen Differenzen wird ein Hinweis angezeigt.