Neuerungen auf den 1. Januar 2014

 

Materielle Neuerungen

 

Auf die Steuerperiode 2014 sind verschiedene materielle Neuerungen der Steuergesetzrevision 2012 in Kraft getreten:

 

 

Im Weiteren wurden der Einkommenssteuertarif (Entlastung des Mittelstandes) und der Vermögenssteuertarif (Tarifstufen und Maximalsatz) reduziert, sowie der Jahressteuertarif für Kaptialzahlungen auf Vorsogreleistungen von 40% des Tarifs auf 30% des Tarifs gesenkt, jedoch ein Mindestsatz von 1% eingeführt.