Vermögen im In- und Ausland

 

Für die Vermögenssteuer ist das gesamte am 31. Dezember 2014 vorhandene, im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben.

 

Nutzniessungsvermögen ist von der nutzniessungsberechtigten Person zu versteuern.

 

31 Liegenschaften

 

Es sind die Werte aller Liegenschaften zu deklarieren, auch jene in anderen Kantonen und im Ausland.

 

Es ist der gemäss "Eröffnung der Neuschätzung" festgesetzte Steuerwert per 1. Januar 2001 (oder aktueller) einzusetzen.

 

Besonderheiten für Liegenschaften von Selbstständigerwerbenden

 

Für die Zuteilung von Liegenschaften in privat und geschäftlich genutzte Teile gilt die Präponderanzmethode: Als Geschäftsvermögen gelten alle Vermögenswerte, welche ganz oder zum überwiegenden Teil (d.h. zu mehr als 50 %) der selbstständigen Erwerbstätigkeit dienen. Gemischt genutzte Objekte mit überwiegend geschäftlicher Nutzung stellen somit vollumfänglich Geschäftsvermögen dar.

Liegenschaften mit überwiegend privater Nutzung stellen vollumfänglich Privatvermögen dar. Massgebend sind die Ertragsverhältnisse gemäss Schätzungsprotokoll. Informationen über die steuerliche Behandlung erteilen die Merkblätter Übergangsrecht Kapitalgewinne und Kapitalgewinne, welche beim Gemeindesteueramt oder unter www.ag.ch/steuern erhältlich bzw. einsehbar sind.