Der aufzurechnende Selbstbehalt bezieht sich nur auf die Kosten unter Ziffer 17.1 und berechnet sich wie folgt:
Nettoeinkommen gemäss Ziffer 20 x 5
95
Von den behinderungsbedingten Kosten (Ziffer 17.2) ist kein Selbstbehalt aufzurechnen.