Einkünfte im In- und Ausland

5 Weitere Einkünfte und Gewinne

5.3 Ertrag aus unverteilten Erbschaften, Geschäftsanteilen Dritter

 

Jede erbberechtigte Person hat ihren Anteil am Einkommen einer unverteilten Erbschaft zu versteuern und der Steuererklärung eine genaue Zusammenstellung beizufügen. Für die zu Lasten der unverteilten Erbschaft verfallene Verrechnungssteuer haben die Erben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Rückerstattung. Die Formulare S-167 (Antragsformular) und S-167.1 (Erläuterungen) sind beim Gemeindesteueramt oder unter www.ag.ch/steuern erhältlich.