Neuerungen auf den 1. Januar 2015
Materielle Neuerungen
Auf die Steuerperiode 2015 sind verschiedene materielle Neuerungen der Steuergesetzrevision 2012 in Kraft getreten:
Im Weiteren wurden der Einkommenssteuertarif (Entlastung des Mittelstandes) und der Vermögenssteuertarif (Tarifstufen und Maximalsatz) reduziert, sowie der Jahressteuertarif für Kaptialzahlungen auf Vorsogreleistungen von 40% des Tarifs auf 30% des Tarifs gesenkt, jedoch ein Mindestsatz von 1% eingeführt.