Abzüge
24 Zusätzlicher Sozialabzug für tiefe Einkommen
Wenn das in Ziffer 23 errechnete Einkommen geringer als Fr. 35’000 ist, kann ein zusätzlicher Sozialabzug geltend gemacht werden. Die Höhe des Abzuges ist abhängig vom Reineinkommen gemäss Ziffer 23. Der Abzug beträgt:
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Fr. |
12’000 |
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Fr. |
7’500 |
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Fr. |
3’000 |
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Fr. |
2’000 |
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Fr. |
1’000 |
Für die Vermögenssteuer ist das gesamte am 31. Dezember 2016 vorhandene, im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben.
Nutzniessungsvermögen ist von der nutzniessungsberechtigten Person zu versteuern.