Vermögen im In- und Ausland
Für die Vermögenssteuer ist das gesamte am 31. Dezember 2018 vorhandene, im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben.
Nutzniessungsvermögen ist von der nutzniessungsberechtigten Person zu versteuern.
30 Bewegliches Vermögen
30.4 Anteile an unverteilten Erbschaften
Vermögensanteile an unverteilten Erbschaften sind genau zu bezeichnen und mit einer detaillierten Aufstellung, unterteilt nach Liegenschaften und anderen Vermögenswerten, auszuweisen.