Vermögen im In- und Ausland

Für die Vermögenssteuer ist das gesamte am 31. Dezember 2018 vorhandene, im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben.

Nutzniessungsvermögen ist von der nutzniessungsberechtigten Person zu versteuern.

32 Betriebsvermögen selbstständig Erwerbender

32.1 Anteile Personengesellschaft

Die Anteile am Vermögen von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind nach den Angaben, welche die Gesellschaften in ihren Fragebogen gemacht haben, zu deklarieren.

Für Vermögensanteile an einfachen Gesellschaften (Baukonsortien usw.) sind detaillierte Aufstellungen beizulegen.