Wie gehen Sie beim Ausfüllen vor?

Vorbereitung

Bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen: Prüfen Sie, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen des Jahres 2018 vor sich haben. Dazu gehören insbesondere

image\QUAD.gif  Lohnausweise (auch für Nebenerwerbe);

image\QUAD.gif  Geschäftsabschlüsse bei selbstständiger Tätigkeit;

image\QUAD.gif  Bescheinigungen über Renten, Erwerbsausfallentschädigungen usw.;

image\QUAD.gif  Bankbelege für Erträge und Vermögen aus Wertschriften, wie:

image\QUAD.gif  Unterlagen über Liegenschaftserträge und Liegenschaftsunterhaltskosten;

image\QUAD.gif  Schulden- und Schuldzinsenausweise;

image\QUAD.gif  Bescheinigungen über Einkäufe in die Säule 2 (berufliche Vorsorge), sofern sie nicht im Lohnausweis enthalten sind;

image\QUAD.gif  Bescheinigungen über Beiträge an die Säule 3a (gebundene Vorsorge);

image\QUAD.gif  Belege über Krankheitskosten und behinderungsbedingte Kosten;

image\QUAD.gif  Belege über Berufsauslagen (inkl. Weiterbildungs- und Kinderbetreuungskosten);

image\QUAD.gif  Quittungen über Zuwendungen an Institutionen mit gemeinnützigem oder öffentlichem Zweck;

image\QUAD.gif  andere Unterlagen, welche für das Ausfüllen der Steuererklärung benötigt werden.

 

Eingereichte Belegskopien werden nicht retourniert.

Belegkopien einreichen, keine Originale (Ausnahme Lohnausweis). Die eingereichten Papierakten werden nach dem Einscannen automatisch und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben vernichtet. Eingereichte Papierbelege können aus diesem Grund nicht retourniert werden. Sie erleichtern uns die Arbeit beim Einscannen, wenn Sie die Belegkopien hinter das entsprechende Hilfsblatt einsortieren.

 

Mahngebühren

Der Grosse Rat hat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden nachfolgende Gebühren erhoben:

1) Ab Steuerjahr 2018

2) Ab Steuerjahr 2019