Einkünfte im In- und Ausland
1 Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit
1.3 Weitere Vergütungen
Hier sind alle unter den vorangegangenen Ziffern nicht ausgewiesenen Vergütungen auszuweisen. Zu deklarieren sind z.B. Verwaltungsratshonorare, Tantiemen, Sitzungsgelder, Entschädigungen für die Leitung von Vereinen. Steuerfrei sind der Feuerwehr-, Militär- und Zivilschutzsold, nicht aber der Erwerbsersatz.
Lohnzahlungen von einem Arbeitgeber, welcher die Sozialversicherungsleistungen und die Steuern über das vereinfachte Abrechnungsverfahren abgewickelt hat, sind in der Vorspalte mit dem ausbezahlten Betrag unter Angabe des Arbeitgebers zu deklarieren. Diese Lohnzahlungen werden bei der Ermittlung des steuerbaren Einkommens nicht mehr berücksichtigt, da die Steuern bereits im Quellensteuerverfahren abgerechnet worden sind.