Was ist neu in EasyTax 2020?

Liegenschaftsunterhalt, Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen

Neu können Investitionskosten, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, auf die zwei nachfolgenden Steuerperioden übertragen werden, soweit sie in der laufenden Steuerperiode, in welcher die Aufwendungen angefallen sind, nicht vollständig steuerlich berücksichtigt werden konnten. Dasselbe gilt für Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau.

Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt Liegenschaftsunterhalt (LUK) gültig ab 2020.

Einkommen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Das Einkommen (Dividenden, geldwerte Leistungen) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften wird ab der Steuerperiode 2020 zu 50% besteuert, wenn die steuerpflichtige Person mit mindestens 10% am Aktien-, Grund- oder Stammkapital beteiligt ist.

Bis und mit der Steuerperiode 2019 wurden diese Einkommen zu 40% des Satzes des gesamten steuerbaren Einkommens besteuert.

Bei der direkten Bundessteuer werden diese Einkommen ab der Steuerperiode 2020 zu 70% besteuert (bis und mit der Steuerperiode 2019 zu 50% bei Geschäftsvermögen, resp. 60% bei Privatvermögen).