Bank- und Postkonti
Ab 2011 sind Zinsen bis CHF 200 in Regel verrechnungssteuerfrei. Wurde trotzdem ausnahmsweise eine Verrechnungssteuer belastet, so ist das entsprechende Feld auf der Erfassungsmaske zu markieren. Der Beleg mit dem ausgewiesenen Verrechnungssteuerabzug muss dem Wertschriftenverzeichnis beigelegt werden.
Als Postkonto sind ausschliesslich Konti bei der schweizerischen Postfinance zu bezeichnen. Ein Konto bei einer ausländischen Postbank ist als Bankkonto zu erfassen.
Bei Eingabe in Fremdwährung wird automatisch der Endjahreskurs vorgeschlagen.
Ein allfälliger Negativsaldo sowie Sollzinsen werden nicht im Wertschriftenverzeichnis ausgedruckt sondern automatisch den entsprechenden Positionen in der Steuererklärung zugewiesen.
Erfasste Spesen werden in der Steuererklärung unter Vermögensverwaltungskosten ausgedruckt.