Abzüge

14 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien

Für Versicherungsprämien (inkl. Krankenkassenprämien) und Sparkapitalzinsen können gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten bzw. PartnerInnen einen Pauschalabzug von CHF 4'000 pro Jahr geltend machen. Bei den übrigen Steuerpflichtigen beträgt der Abzug CHF 2'000 pro Jahr.