Steuervertretung / Rückfragen
Wenn Sie das Feld Rückfragen in dieser Steuersache ankreuzen und eine Adresse angeben, gilt dies nur für Rückfragen zur vorliegenden Steuererklärung. Korrespondenzen (z.B. Auflagen), die Veranlagungsverfügung sowie die Steuerrechnung und die nächstfolgende Steuererklärung werden an Sie persönlich zugestellt.
Wenn Sie das Feld Eingeschränkte Vollmacht ankreuzen und eine Vertretungsadresse einsetzen, gilt dies gegenüber den Steuerbehörden als eingeschränkte Vollmachterteilung für das Steuerveranlagungs- und Einspracheverfahren aller offener und künftiger Steuerperioden bis zum Widerruf. Korrespondenzen (z.B. Aktennachforderungen) und eine Kopie der Veranlagungsverfügung werden der Vertreterin bzw. dem Vertreter zugestellt. Die Veranlagungsverfügung, die Steuerrechnung sowie die nächstjährigen Steuererklärungsformulare werden demgegenüber direkt an Sie persönlich zugestellt. Im Rechtsmittelverfahren kann eine Vertretungsvollmacht verlangt werden.
Wenn Sie eine generelle Vollmachterteilung an eine Vertreterin oder einen Vertreter wünschen, bitten wir Sie um Einreichung einer schriftlichen Vollmacht, soweit eine solche nicht bereits in einem früheren Zeitpunkt eingereicht wurde.