Einkünfte im In- und Ausland
1 Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit
1.2 Nebenerwerb
Anzugeben sind sämtliche Nebeneinkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit wie z.B. Vergütungen für die Tätigkeit in Behörden, für journalistische, künstlerische, wissenschaftliche oder sportliche Tätigkeit, Privatunterricht, Buchhaltungsarbeiten, handwerkliche Arbeit, Hausverwaltungen, Hauswart- und Reinigungsarbeiten.
Der Nebenerwerb ist genau zu bezeichnen und zu belegen.