Kryptowährungen

Als Wert per 31.12. ist der Jahresendkurs einzusetzen.

Die offiziellen Steuerwerte der eidgenössischen Steuerverwaltung der meist gebrauchten Kryptowährungen sind in EasyTax hinterlegt. Beim Auswählen der entsprechenden "Kryptowährung" im Feld "Art" wird der Steuerwert automatisch vorgeschlagen. Anschliessend ist nur noch die Anzahl per 31.12. zu erfassen (1. Abbildung unten).

Ist eine Kryptowährung nicht hinterlegt, ist die Art "Andere" auszuwählen. In diesem Fall müssen die Felder Bezeichnung, Anzahl und Steuerwert/Stk. in CHF ausgefüllt werden (2. Abbildung unten).

Weitere Hinweise über Kryptowährungen siehe: https://www.ag.ch/de/dfr/steuern/natuerliche_personen/steuererklaerung__easytax/kryptowaehrung.jsp