Abzüge

15 Weitere Abzüge

15.3 Freiwillige Leistungen

Abzugsfähig sind nachweisbare freiwillige Zuwendungen an den Kanton, die aargauischen Gemeinden, die aargauischen Landeskirchen undan steuerbefreite Institutionen, die gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgen. Der Abzug ist auf 20 % des Reineinkommens beschränkt.

Ein Abzug kann nur gewährt werden, wenn die Zuwendungen mindestens CHF 100 erreichen. Gesamthafte Zuwendungen unter CHF 100 fallen steuerlich ausser Betracht. Die Belege müssen nicht beigelegt werden. Sie können zu Kontrollzwecken nachträglich einverlangt werden.

Das Kantonale Steueramt führt eine Liste der Institutionen mit gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken mit Sitz im Kanton Aargau. Es ist in EasyTax (PDF-Format) integriert, kann unter www.ag.ch/steuern (Zuwendungen) eingesehen oder beim Gemeindesteueramt bezogen werden.

Bei den freiwilligen Zuwendungen sind max. 100 Einträge möglich.

In Ausnahmen bei ungenügendem Platz verwenden Sie bitte Ihre eigene Aufstellung und erfassen Sie den Totalbetrag im EasyTax per 31.12.JJJJ