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Departement
Kantonales Steueramt Verrechnungssteuer und Wertschriftenbewertung |
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Erläuterung zur Besteuerung von kombinierten Produkten
Für die Besteuerung des Ertrages von Obligationen gilt in der Regel das Fälligkeitsprin-zip, d.h. die Besteuerung erfolgt im Zeitpunkt der Fälligkeit eines Zinses. Die einzige Ausnahme von dieser Regel gilt für Obligationen mit überwiegender Einmalverzinsung. Für solche Obligationen bestimmt das Steuergesetz (Art. 20 Abs. 1 lit. b des Bundesge-setzes über die direkte Bundessteuer resp. § 29 Abs. 1 lit. b des aargauischen Steuer-gesetzes), dass alle der Inhaberin oder dem Inhaber aus der Veräusserung oder Rück-zahlung anfallenden Einkünfte steuerbar sind. Unter anfallende Einkünfte ist die Diffe-renz zwischen dem Kauf- und Verkaufpreis resp. Rückzahlungsbetrag zu verstehen, weshalb diese Besteuerungsart als Differenzbesteuerung bezeichnet wird. Aufgrund des gesetzgeberischen Willens sind dabei auch aus Schwankungen von Zinsniveau oder Wechselkursen resultierende Differenzen zu berücksichtigen.
Kombinierte Produkte setzen sich aus einem Obligations- und einem Optionsteil zu-sammen. Der aus dem Obligationsteil resultierende Ertrag unterliegt der Einkommens-steuer. Aus dem Optionsteil resultierende Gewinne oder Verluste stellen steuerlich nicht zu berücksichtigende Kapitalgewinne oder Kapitalverluste dar.
Der bei Emission (Ausgabe) für kombinierte Produkte zu bezahlende Preis setzt sich aus dem Preis für die Option und dem in die Obligation investierten Wert zusammen. Der Wert des Obligationsteils ist folglich geringer als der bei Emission bezahlte Ge-samtpreis (in der Regel der Nominalwert). Eine Rückzahlung zum Nominalwert oder über dem Nominalwert beinhaltet somit in jedem Fall auch einen Einmalzins. Er ent-spricht der Differenz zwischen dem bei Emission für den Obligationsteil bezahlten Wert (Emissionspreis der Bondkomponente) und dem Rückzahlungspreis. Da Kauf- und auch Verkaufpreise immer den Wert des gesamten Produktes umfassen, muss der auf die Obligation entfallende Teil unter Einbezug der Entwicklung auf dem Geld- und Kapi-talmarkt analytisch berechnet werden. Steuerbar ist die Differenz zwischen den so er-mittelten Werten. Diese Vorgehensweise wird als modifizierte Differenzbesteuerung bezeichnet. Die Berechnung des steuerbaren Ertrages erfolgt mittels dem Programm BondFloorPricing, welches gemäss Gutachten der Schweizerischen Bankiervereinigung dafür geeignet ist.
Transparente überwiegend einmalverzinsliche kombinierte Produkte werden durch die Eidgenössische Steuerverwaltung in der Kursliste publiziert und mit den notwendigen Eckdaten in BondFloorPricing hinterlegt. Weitere Details zur Besteuerung kombinierter Produkte sowie das Gutachten der Schweizerischen Bankiervereinigung sind dem Kreisschreiben 15/2007 entnehmbar.
Details zu einzelnen Produkten sollten den Emissionsprospekten entnehmbar sein. Diese wären, sofern nicht bereits vorhanden, bei der vermittelnden Bank zu beschaffen. Ebenso wären allfällige Fragen zum Produkt mit der zuständigen An-lageberaterin resp. dem zuständigen Anlageberater zu klären.