Direkte Bundessteuer
58 Veränderter pauschaler Liegenschaftsunterhalt
Bei Steuerpflichtigen, welche für das selbst bewohnte Eigenheim die Unterhaltskosten pauschal mit 10 % bzw. 20 % des Mietwertes geltend machen, erfolgt eine automatische Anpassung des Abzugs unter Berücksichtigung des Mietwertzuschlags.