Einkünfte im In- und Ausland

6 Einkünfte aus Liegenschaften inkl. Nutzniessung und Wohnrecht

6.5 - 6.7 Liegenschaftsunterhalt

Für jede Liegenschaft des Privatvermögens kann zwischen dem Abzug der effektiven Kosten und dem Pauschalabzug gewählt werden. Für Liegenschaften des Geschäftsvermögens können nur die effektiven Kosten geltend gemacht werden.

Pauschalabzug

Die Pauschalbeträge sind wie folgt festgesetzt:

Effektive Kosten

Als Kosten für den Unterhalt von Liegenschaften gelten grundsätzlich nur die werterhaltenden Aufwendungen.

Den Unterhaltskosten gleichgestellt sind die Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, soweit sie bei der direkten Bundessteuer abziehbar sind. Abziehbar sind ferner die Kosten denkmalpflegerischer Arbeiten, welche die steuerpflichtige Person auf Grund gesetzlicher Vorschriften, im Einvernehmen mit den Behörden oder auf deren Anordnung hin vorgenommen hat. Kein Abzug wird auf subventionierte oder von Dritten (z.B. Versicherungen) getragenen Arbeiten gewährt.

Beiträge von Bund, Kanton und Gemeinden an energetische Sanierungen von Liegenschaften (Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen, nationales Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen usw.) sind von den ausgewiesenen Kosten in Abzug zu bringen.

Generell nicht abziehbar sind die wertvermehrenden Aufwendungen (mit Ausnahme der Aufwendungen für Energie- und Umweltschutzmassnahmen).

Seit dem 1. Januar 2020 können Investitionskosten, die de mEnergiesparen und dem Umweltschutz dienen, auf die zwei nachfolgenden Steuerperioden übertragen werden, soweit sie in der laufenden Steuerperiode, in welcher die Aufwendungen angefallen sind, nicht vollständig steuerlich berücksichtigt werden konnte. Dasselbe gilt für Rückbaukosten im Hinblich auf einen Ersatzneubau.

Das Merkblatt Liegenschaftsunterhalt kann unter http://www.ag.ch/steuern eingesehen oder beim Gemeindesteueramt bezogen werden.

In den nachfolgenden Aufzählungen werden die abzugsfähigen und die nichtabzugsfähigen Aufwendungen beispielhaft aufgeführt. Die Aufzählungen sind nicht abschliessend.

 

Abzugsfähig sind:

Nicht abzugsfähig sind: