Vermögen im In- und Ausland
Für die Vermögenssteuer ist das gesamte am 31. Dezember 2021 vorhandene, im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben.
Nutzniessungsvermögen ist von der nutzniessungsberechtigten Person zu versteuern.
30 Bewegliches Vermögen
30.2 Bargeld, Guthaben Verrechnungssteuer
Die Kurse für ausländische Banknoten, Goldmünzen und Edelmetalle können der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung herausgegebenen Kursl iste entnommen werden. Diese Kursliste kann im Internet unter www.ictax.admin.ch/extern/ eingesehen werden. Sie ist auch im EasyTax 2021 integriert.
Steuerpflichtig und zu deklarieren sind auch grössere Bargeldbestände sowie das Verrechnungssteuerguthaben gemäss Wertschriften- und Guthabenverzeichnis .