Einkünfte im In- und Ausland

5 Weitere Einkünfte und Gewinne

5.6 Nutzung Geschäftsfahrzeug für den Arbeitsweg

Arbeitnehmer mit einem Geschäftswagen müssen den geldwerten Vorteil, welchen sie durch den Geschäftswagen auf dem Arbeitsweg erzielen, abzüglich der FABI-Pauschale von CHF 7'000 (direkte Bundessteuer CHF 3'000) versteuern.

Weitere Ausführungen und Berechnungsbeispiele sind hier beschrieben.