Einkünfte im In- und Ausland

6 Einkünfte aus Liegenschaften inkl. Nutzniessung und Wohnrecht

Die Einkünfte (Ziffern 6.1 - 6.3) und die Unterhaltskosten (Ziffern 6.5 - 6.7) können entweder direkt in der Steuererklärung eingetragen werden oder es kann zuerst das Liegenschaftsverzeichnis ausgefüllt und sodann das Total der Einkünfte in die Ziffer 6.4 und das Total der Unterhaltskosten in die Ziffer 6.8 übertragen werden. Das Ausfüllen des Liegenschaftsverzeichnisses wird insbesondere bei mehreren Liegenschaften empfohlen.