Hinweis zur Erfassung einer Erbschaft
Geschäftsfälle (Beispiele)
Erbschaft mit Liegenschaft per Stichtag 31.12.20XX unverteilt
Erbschaft ohne Liegenschaft per Stichtag 31.12.20XX verteilt
Grundsätzliche Bearbeitungshinweise
Das Reinvermögen muss nur erfasst werden, wenn die Erbschaft am Stichtag (31.12.20XX) unverteilt ist.
Wenn die Erbschaft eine Liegenschaft beinhaltet, muss die Erfassung zwingend als unverteilte Erbschaft erfolgen. Erst in einem zweiten Bearbeitungsschritt kann eine Verteilung durchgeführt werden.
Wenn die Erbschaft am Stichtag (31.12.20XX) verteilt ist, empfiehlt es sich, die Vermögenswerte in der unverteilten Erbschaft bereits reduziert zu erfassen.
Berechnungsbeispiel für Mietzinseinnahmen
Todestag: 27.05.2023
Teilungsdatum: 15.09.2023
Die Mietzinseinnahmen für das ganze Steuerjahr betragen CHF 12'000.-
Mietzinseinnahmen: 28.05.2023 (Todestag +1) bis Teilungsdatum 15.09.2023 = CHF 4'000.-
Mietzinseinnahmen: 16.09.2023 (Teildatum +1) bis 31.12.2023 = CHF 3'000.--
Wenn Sie eine Erbschaft nur teilweise verteilen, erfassen Sie eine unverteilte Erbschaft, führen eine Verteilung durch und reduzieren die unverteilte Erbschaft um die betroffenen Vermögenswerte.