Direkte Bundessteuer

58 Veränderter pauschaler Liegenschaftsunterhalt

Bei Steuerpflichtigen, welche für das selbst bewohnte Eigenheim die Unterhaltskosten pauschal mit 10 % bzw. 20 % des Mietwertes geltend machen, erfolgt eine automatische Anpassung des Abzugs unter Berücksichtigung des Mietwertzuschlags.