Abzüge
14 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien
Für Versicherungsprämien (inkl. Krankenkassenprämien) und Sparkapitalzinsen können die gemeinsam steuerpflichtigen Eheteile bzw. PartnerInnen einen Pauschalabzug von CHF 6'400 pro Jahr geltend machen. Bei den übrigen Steuerpflichtigen beträgt der Abzug CHF 3'200 pro Jahr.