Terminprobleme?

Einreichen der Steuererklärung

Reichen Sie die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Steuererklärung mit sämtlichen Beilagen dem zuständigen Gemeindesteueramt gemäss Aufdruck auf der Steuererklärung ein.

Je schneller Sie Ihre Steuererklärung einreichen, desto eher kann die Veranlagung mit der definitiven Abrechnung erfolgen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie in begründeten Fällen ein Fristerstreckungsgesuch beim Gemeindesteueramt stellen.

Es gilt folgende Regelung:

Darüber hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden bewilligt, wenn sie stichhaltig begründet sind. Der Entscheid - Gutheissung oder Ablehnung - wird in jedem Fall schriftlich mitgeteilt.

Fristerstreckung übers Internet

Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Sie eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung auch übers Internet beantragen. Zur Identifikation und Sicherheit benötigen Sie dazu Ihre Adressnummer. Diese ist auf dem Steuererklärungsbogen, oberhalb Ihrer Postanschrift aufgedruckt.