Einkünfte im In- und Ausland

5 Weitere Einkünfte und Gewinne

5.3 Ertrag aus unverteilten Erbschaften

Jede erbberechtigte Person hat ihren Anteil am Einkommen einer unverteilten Erbschaft zu versteuern und der Steuererklärung eine genaue Zusammenstellung beizufügen. Falls auf der unverteilten Erbschaft Erträge angefallen sind, auf welchen die Verrechnungssteuer erhoben wurde, kann jede erbberechtigte Person die Verrechnungssteuer auf ihren Anteil durch entsprechende Deklaration auf dem Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zurückfordern (siehe Rückseite des Formulars Wertschriften- und Guthabenverzeichnis).